AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Personal Training & Gesundheitsberatung

Stand: 01.01.2026

Anbieter/Trainer:
Lisa-Maria Wagner / Lisa Mary Fitness
Zeitlbergstraße 28a
93197 Zeitlarn

Telefon: +491709608998
E-Mail: info@lisa-mary-fitness.de

– nachfolgend „Trainer“

§1 Geltungsbereich, Begriffe

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Trainer und dem Kunden über Personal Training, Trainings- und Gesundheitsberatung sowie ergänzende Dienstleistungen (z. B. Trainingspläne, Online-Coaching).

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Trainer deren Geltung ausdrücklich in Textform bestätigt.

§2 Vertragsschluss, Kommunikation, Textform

Angebote des Trainers sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Der Vertrag kommt zustande durch Termin-/Kontingentbuchung des Kunden und Bestätigung durch den Trainer – mindestens in Textform.

Textform umfasst insbesondere E-Mail sowie Messenger-Nachrichten (z. B. WhatsApp), sofern Absender und Inhalt erkennbar sind.

§3 Vertragsgegenstand, Leistungscharakter (Dienstvertrag)

Vertragsgegenstand ist die individuelle Beratung und Betreuung des Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsberatung.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, handelt es sich um eine dienstvertragliche Leistung nach § 611 ff. BGB. Ein bestimmter Erfolg (z. B. Gewichtsreduktion, Muskelaufbau, Leistungssteigerung) ist nicht geschuldet.

Der Trainer erbringt seine Leistungen fachgerecht nach bestem Wissen und Gewissen. Der Trainer ist berechtigt, geeignete Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

§4 Erstgespräch, Informationen, Mitwirkungspflichten des Kunden

Vor Beginn der Zusammenarbeit findet ein Beratungsgespräch statt, in dem Ziele, Inhalte und Rahmenbedingungen abgestimmt werden.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Trainer relevante gesundheitliche Einschränkungen, Beschwerden, Erkrankungen, Medikation, Schwangerschaft und sonstige risikorelevante Umstände wahrheitsgemäß mitzuteilen und Änderungen unverzüglich bekannt zu geben.

Der Kunde hat Anweisungen des Trainers zu befolgen und Beschwerden (Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc.) unverzüglich zu melden.

Bei Unsicherheiten über die Trainingsfähigkeit wird dem Kunden ausdrücklich geraten, vor Trainingsbeginn ärztlichen Rat einzuholen. Der Trainer ist berechtigt, Training aus Sicherheitsgründen abzulehnen oder abzubrechen.

§5 Trainingsort, Durchführung, Dauer

Trainingsort und -form (z. B. Outdoor, beim Kunden, Studio, Räumlichkeiten des Trainers, online) werden vereinbart und in Textform bestätigt.

Eine Trainingseinheit dauert – sofern nicht anders vereinbart – 60 Minuten ab vereinbartem Beginn.

Erscheint der Kunde verspätet, verkürzt sich die Einheit entsprechend. Ein Anspruch auf Verlängerung oder Preisnachlass besteht nicht.

Bei Heimtrainingsterminen wird eine Fahrtpauschale je nach Entfernung berechnet. Für Anfahrten unter 5 Kilometern beträgt die Pauschale 10 Euro. Zwischen 5 und 10 Kilometern beträgt die Pauschale 15 Euro. Zwischen 10 und 20 Kilometern beträgt die Pauschale 25 Euro. Für Entfernungen über 20 Kilometer wird eine individuelle Pauschale vereinbart. Die Entfernungen berechnen sich auf Basis der kürzesten Strecke ab dem Standort des Anbieters.

Der Kunde ist für geeignete Kleidung/Ausrüstung verantwortlich.

§6 Erreichbarkeit außerhalb der Trainingseinheiten

Der Trainer kann dem Kunden im Rahmen der Vereinbarung auch außerhalb der Trainingseinheiten telefonisch, per Messenger oder E-Mail zur Verfügung stehen.

Diese Erreichbarkeit ist freibleibend und begründet keinen Anspruch auf ständige Verfügbarkeit, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§7 Preise, Leistungsumfang

Es gelten die zum Buchungszeitpunkt vereinbarten Preise bzw. die aktuelle Preisliste, sofern nichts anderes in Textform vereinbart ist.

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung (z. B. Anzahl Einheiten, Slots/Kontingent, Laufzeit, Online-Anteil).

§8 Zahlungsbedingungen, Verzug

Rechnungen sind – sofern nicht anders angegeben – sofort fällig, spätestens vor Leistungsbeginn.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Der Trainer ist berechtigt, Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§9 Zusätzliche Kosten, Drittleistungen

Kosten, die aufgrund gewünschter Sportarten/Trainingsorte entstehen (z. B. Studioeintritt, Hallenbad, Anlage, Kursgebühren), trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Beauftragt der Kunde Ärzte, Physiotherapie oder andere Dienstleister, geschieht dies eigenverantwortlich und auf eigene Kosten.

Nimmt der Kunde Leistungen von Kooperationspartnern/Dritten in Anspruch, geschieht dies in eigener Verantwortung; der Trainer schuldet hierfür keine Gewährleistung.

§10 Haftung

Der Trainer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Für sonstige Schäden haftet der Trainer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Trainer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Kunde handelt eigenverantwortlich. Schäden aufgrund unzutreffender/unterlassener Angaben, Nichtbeachtung von Anweisungen oder Überschätzung sind dem Verantwortungsbereich des Kunden zuzuordnen.

Für mitgebrachte Gegenstände/Wertsachen übernimmt der Trainer – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung; eine Verwahrung erfolgt nicht.

§11 Versicherung

Der Trainer verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung.

Dem Kunden wird empfohlen, über ausreichenden Kranken-/Unfallversicherungsschutz zu verfügen. Der Weg zum Trainingsort und zurück liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.

§12 Wetter, höhere Gewalt, Ausfall durch den Trainer

Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z. B. Unwetter, behördliche Anordnung, Krankheit des Trainers) nicht erbracht werden, wird ein Ersatztermin angeboten oder – sofern nicht möglich – eine anteilige Gutschrift/Rückzahlung für nicht erbrachte Leistungen vorgenommen.

Outdoor-Termine können bei gefährlichen Wetterlagen an einen sicheren Alternativort verlegt oder verschoben werden. Sicherheit geht vor.

§13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Vertragsdurchführung verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Trainers.

Soweit Gesundheitsdaten verarbeitet werden, erfolgt dies nur soweit erforderlich und nach den gesetzlichen Vorgaben bzw. ggf. erforderlichen Einwilligungen.

§14 Vertraulichkeit

Der Trainer verpflichtet sich, über vertrauliche Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch nach Vertragsende, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.

Der Kunde verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie interne Konzepte/Unterlagen des Trainers vertraulich zu behandeln.

§15 Urheber- und Nutzungsrechte

Trainingspläne, Konzepte, Unterlagen und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum persönlichen Gebrauch. Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung ist ohne Zustimmung in Textform untersagt.

§16 Terminmodelle und Kontingente

16.1 Einzeltermine

Einzeltermine werden individuell vereinbart. Maßgeblich ist die Terminbestätigung in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp, SMS).

Eine kostenfreie Absage/Verschiebung ist bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn möglich (Eingang der Erklärung beim Trainer maßgeblich).

Bei späterer Absage, Nichterscheinen oder Abbruch durch den Kunden wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars fällig, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Trainer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Trainer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall nicht erstattet, soweit die Ausfallpauschale besteht.

Einzeltermine sind im Voraus per Rechnung zu bezahlen. Die Zahlung ist vor Beginn der Trainingseinheit fällig.

16.2 Kontingentmodell (feste Trainingsslots / Kapazitätsreservierung)

Wird ein regelmäßiges Trainingskontingent mit festen, wiederkehrenden Terminen („Slots“) vereinbart, reserviert der Trainer verbindlich Trainingskapazitäten im Kalender.

Gegenstand ist die Reservierung/Bereitstellung der Slots, nicht der Kauf einzelner Einheiten. Die Vergütung ist daher grundsätzlich unabhängig davon geschuldet, ob der Kunde einzelne Termine wahrnimmt, sofern der Trainer die Slots vertragsgemäß freigehalten hat.

Nicht wahrgenommene Termine verfallen grundsätzlich und begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, Verrechnung oder Übertragung, soweit nicht abweichend in Textform vereinbart.

16.3 Annahmeverzug des Kunden

Nimmt der Kunde vereinbarte Termine nicht wahr, obwohl der Trainer leistungsbereit ist und die Trainingszeit vertragsgemäß bereitgestellt wurde, bleibt der Vergütungsanspruch des Trainers bestehen (Annahmeverzug; § 615 BGB).

Dies gilt insbesondere auch bei Gründen aus der Sphäre des Kunden (z. B. Krankheit, Urlaub, berufliche Verhinderung), vorbehaltlich einer ausdrücklich vereinbarten Trainingspause nach Ziffer 16.5.

16.4 Verschiebung und Nachholung

Eine Verschiebung einzelner Termine ist nach Absprache möglich, sofern organisatorisch umsetzbar und vom Trainer in Textform bestätigt.

Nachholtermine erfolgen – soweit angeboten – ausschließlich freiwillig und im Rahmen verfügbarer Kapazitäten. Ein Anspruch auf Nachholung, Übertragung in Folgemonate oder Verrechnung besteht nicht.

16.5 Trainingspause (Urlaub/Krankheit Kunde)

Eine Trainingspause kann nach vorheriger ausdrücklicher Absprache in Textform vereinbart werden.

Während einer genehmigten Trainingspause kann der Trainer – soweit organisatorisch möglich – Ersatztermine vor oder nach dem Pausenzeitraum anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Ein Anspruch auf Rückerstattung, anteilige Vergütung oder Verrechnung besteht nicht. Das vereinbarte Kontingent und die reservierten Slots bleiben während der Trainingspause grundsätzlich bestehen, soweit nicht abweichend in Textform vereinbart.

16.6 Vorkasse

Einzeltermine sind im Voraus zu bezahlen.

Kontingente werden monatlich im Voraus berechnet (z. B. Rechnung im April → Leistungszeitraum Mai). Die Zahlung ist vor Beginn des jeweiligen Leistungsmonats fällig.

Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Trainer berechtigt, Termine bis zum Zahlungseingang auszusetzen; der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.

16.7 Kündigungsfrist Kontingentmodell

Das Kontingentmodell kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).

Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleiben die reservierten Kontingente voll zahlungspflichtig.

16.8 Keine automatische Gegenrechnung / Aufrechnung

Nicht wahrgenommene Termine werden nicht automatisch mit zukünftigen Rechnungen verrechnet.

Erstattungen erfolgen ausschließlich bei nachweislich fehlerhafter Abrechnung oder auf Grundlage einer ausdrücklich in Textform getroffenen Individualvereinbarung.

Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; Verbraucher dürfen außerdem mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen, sofern diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§17 Abrechnung und Einwendungen

Rechnungen sind vom Kunden zeitnah zu prüfen. Einwendungen sollen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform mitgeteilt werden.

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt. Offensichtliche Unrichtigkeiten (z. B. Rechenfehler) können auch nach Ablauf der Frist geltend gemacht werden.

Unternehmer haben Einwendungen gegen Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform zu erheben; danach gilt die Rechnung im kaufmännischen Verkehr als genehmigt, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§18 Kulanzregelung

Freiwillige Kulanzleistungen des Trainers (z. B. Nachholtermine, Preisnachlässe, Verrechnungen) erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Auch wiederholte Kulanzleistungen begründen keinen zukünftigen Rechtsanspruch.

§19 Dokumentation, Nebenabreden, Vorrang von Individualabreden

Terminverschiebungen, Trainingspausen oder Sonderregelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch den Trainer in Textform.

Individuelle Abreden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

Mündliche Absprachen sind möglich, entfalten jedoch nur dann Verbindlichkeit, wenn sie anschließend in Textform bestätigt werden.

§20 Widerrufsrecht (nur Verbraucher, wenn Fernabsatz/außerhalb Geschäftsräumen)

Sofern der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, WhatsApp, Online) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Die Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular werden dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt.

Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass der Trainer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann der Kunde im Widerrufsfall Wertersatz nach den gesetzlichen Vorschriften schulden.

§21 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.

Gerichtsstand ist – sofern der Kunde Kaufmann/juristische Person des öffentlichen Rechts ist – der Sitz des Trainers.